AGB’s der RUHRTOPIA UG®

 

Vorwort

Wir wollen mit allen Ausstellern zusammen einen Mehrwert für die Menschen generieren.
Hierzu wollen wir einen vertrauensvollen, offenen und ehrlichen Umgang untereinander pflegen.
Wenn etwas schieflaufen sollte oder sonst irgendetwas auftritt, was Kritik verursacht darf darüber sofort gesprochen werden. Eine Lösung wird hierbei immer gefunden.

Anmeldung

Die Anmeldung ist eine Willenserklärung und damit mit der Rechnungserstellung verbindlich.

Ruhrtopia®  UG (haftungsbeschränkt) behält sich vor, nur die Aussteller anzunehmen, die in das Gesamtkonzept von Ruhrtopia® UG (haftungsbeschränkt) passen.

Eine einmal erteilte Annahme des Ausstellers kann bei Irreführung oder bei geänderten Voraussetzungen wieder zurückgezogen werden.

Auf der Anmeldung sollten die Dienstleistungen oder Produkte aufgeführt werden, die den Aussteller ausmachen. Darüber hinaus gehende Angebote sollten den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht stören.

Die Bezahlung der Standgebühr sollte umgehend erfolgen, da Standplätze erst nach Zahlungseingang zugewiesen werden können. Die vollständige Zahlung erwarten wir bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Danach fragen wir freundlich nach. Erst bei der zweiten Nachfrage werden wir den Standplatz freigeben. Die ursprünglichen Standgebühren sind dennoch zu bezahlen.

Die Standgebühr beinhaltet nur die reine Standfläche. Darin enthalten sind weder Stühle noch Tische noch Trennwände. Auf Anfrage kann eine begrenzte Anzahl zur Verfügung gestellt werden (gegen eine Leihgebühr), so die Veranstaltungshalle dies ermöglicht.

Bei der Anmeldung müssen Mit-/Co-/Untermieter mit angemeldet werden.  Zudem erwarten wir dann einen „Haupt“-Mieter, der Ruhrtopia®  UG (haftungsbeschränkt) als Ansprechpartner dient.

Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass er sämtliche Genehmigungen für seinen Stand eingeholt hat. Dazu zählen alle behördlichen, als auch von der GEMA oder vergleichbaren Organisationen, wenn Musik gespielt wird oder Buchlesungen getätigt werden.

Standardmäßig erhält jeder Aussteller 2 Zugangsbändchen. Sollten weitere gebraucht werden, darf einfach beim Veranstalter nachgefragt werden.

 

Beschädigungen

Beschädigungen am Fußboden oder Wänden der Veranstaltungshalle, die ein Aussteller verursacht hat, gehen zu Lasten des Ausstellers. Wir empfehlen an dieser Stelle jedem Aussteller eine eigene Haftpflichtversicherung. Hierbei ist zu überprüfen, ob eine private Haftpflichtversicherung auch die gewerblichen Fälle übernimmt.
Desgleichen gilt für Schäden, die bei anderen Ausstellern und/oder Kunden auftreten.

Dies gilt während der Veranstaltungszeiten, als auch während des Auf- und Abbaus.

Rechte

Alle Rechte an Bild- und Filmaufnahmen sind beim Veranstalter.
Jeder Standmieter hat jedoch das Recht auf seiner eigenen Website oder Werbeflyern oder -Plakaten Fotos oder Filme der Ausstellungshalle zu platzieren. Diese Verwendung ist gestattet, sofern ein Hinweis auf Ruhrtopia® UG (haftungsbeschränkt) dort hinterlegt wird und auf Anfrage der Veranstalter eine Kopie erhalten kann.

 

Rücktritt

Im Fall eines Rücktrittes wird eine Bearbeitungsgebühr von 75€ erhoben. Diese wird erhoben bis 10 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Zwischen 10 und 6 Wochen vor Beginn werden 50% der Standkosten erhoben, danach wird der gesamte Mietpreis erhoben.

 

Sektenklausel

Der Aussteller versichert, dass er weder in einer Sekte ist, noch Produkte/Infomaterial für eine Sekte ausstellt. Hierbei ist in erster Linie die Organisation und alle Unterorganisationen von Scientology zu nennen. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss des Ausstellers.

 

Standauf- und abbau

Der Standaufbau ist bis 30min vor Veranstaltungsstart fertigzustellen. Begründete Ausnahmen sind mit der Veranstaltungsleitung abzusprechen. Aussteller, die zum Veranstaltungsbeginn nicht einmal mit dem Aufbau begonnen haben, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Sollte hierbei höhere Gewalt im Spiel sein, ist die Veranstaltungsleitung vorab zu informieren (nicht erst beim späteren Eintreffen), um dann zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Kommt es zu einem Ausschluss wegen zu spät Kommen oder der Aussteller kommt gar nicht, stellt dies eine Vertragsverletzung dar, die einen Schadensersatz von Seiten der Veranstaltungsleitung ausschließt.
Für den Aufbau öffnet der Veranstalter i.d.R. den Veranstaltungsraum am Vortag.
Am Eröffnungstag wir der Veranstaltungsraum mind. 2,5h vor Beginn geöffnet.
Für den Aufbau ist der Aussteller eigenverantwortlich.

Beim Standaufbau ist darauf zu achten, dass der Standeingang nur im eigenen gemieteten Bereich liegt. Weiterhin ist darauf zu achten, dass Brandschutzauflagen zu beachten sind und deswegen nur schwer entflammbare Stoffe zu verwenden. Alternativ können auch Stoffe mit einem Spray, das diesen Effekt erzeugt, eingesprüht werden. Dies aber bitte zuhause oder außerhalb der Halle.
Ausstellungsgegenstände, Produkte oder Werbung, sowie akustische Werbemittel dürfen die Nachbarstände nicht stören. Insbesondere ist darauf zu achten, dass nicht übermäßig geräuchert wird.

Ein Stromanschluss wird zur Verfügung gestellt. Die Verbindung von der Stromquelle zum Stand ist Sache des Standinhabers. Hier empfehlen wir dringend Verlängerungskabel mitzubringen.

Der Abbau kann sofort nach dem Beenden der Veranstaltung erfolgen. Das Veranstaltungsende wird von der Veranstaltungsleitung bekannt gegeben.

Ein vorzeitiger Abbau stellt eine Vertragsverletzung dar, wenn dieser nicht mit der Veranstaltungsleitung abgesprochen wurde, der zu einem erhöhten Entgelt von 50% der Netto-Standkosten führt.

Der Firmenname und -adresse muss am Stand deutlich zu sehen sein!

 

Verschiebung oder Ausfall der Veranstaltung

Treten Umstände ein, die Ruhrtopia® UG (haftungsbeschränkt) nicht zu verantworten hat, wie z.B. höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen, die vorher nicht ersichtlich waren o.ä. kann die Veranstaltungsleitung die Veranstaltung verschieben oder ganz absagen ohne dass sich daraus Schadenersatzansprüche von Ausstellerseite ableiten lassen. Voraussetzung dafür ist ein weder grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten der Veranstaltungsleitung.

 

Vorträge

Vorausgesetzt die entsprechende Veranstaltungshalle hat Vortragsräumlichkeiten, die Ruhrtopia® UG (haftungsbeschränkt)  anmieten kann, besteht die Möglichkeit für die Aussteller Vorträge zu halten. Hierüber entscheidet der Veranstalter nach Eingang, Eignung oder im Losverfahren.
Die Vorträge sind kostenfrei.

 

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der AGBs unwirksam sein, so behalten alle anderen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die unwirksamen Bestimmungen sind so abzuändern dass diese a) wirksam werden und b) dem eigentlichen Sinn entsprechen.

 

Gerichtstand für alle Streitigkeiten, die nicht untereinander einvernehmlich gelöst werden können, ist Hattingen. Es gilt deutsches Recht.

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